
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ändern sich die sozialen Aspekte des Arbeitsmarktes. Es ist wichtig, dass für jeden Arbeit beschafft werden kann. Da es auch mit den umfangreichsten ABM-Maßnahmen nicht möglich ist Arbeit zu generieren, kann es also nur um die Umverteilung der vorhandenen Arbeit gehen. Da Arbeitslose das soziale Netz stark belasten, bezahlen die Arbeitnehmer die Arbeitslosen ohnehin mit. Die Sozialleistungen und Steuern müssen zur Finanzierung der Arbeitslosigkeit erhöht werden und die Einkommensschere zwischen ordentlich Beschäftigten und dem schwarzen Arbeitsmarkt geht auseinander. Gleichmäßig verteilte Arbeit ist immer eine gerechtere Lösung, wie das Umschichten der Einkommen. Neue Lebensmodelle
Teilzeit ist aber nicht nur eine arbeitsmarktpolitische Methode. Sie dient auch zur Umsetzung ganz neuer Lebensmodelle. Freizeitorientierte verzichten gerne auf ein paar Euro und haben reichlich Zeit für die Hobbies. Andere nutzen die zusätzliche Freizeit zur Weiterbildung. Nicht jeder interessiert sich für maximales Einkommen. Leider sehen viele Deutsche Teilzeit nur als eine nicht vollwertige Beschäftigung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daher mit der Kampagne „Teilzeit ist mehr“ einen Versuch unternommen, das Image aufzupolieren. Der Hintergrund dürfte hier jedoch die Senkung der Staatsausgaben und nicht das Wohl des Arbeitnehmers sein. Für Firmen liegt in der Teilzeit ein Weg zu mehr betrieblicher Effizienz. Gerade kleiner Firmen können sich so auch Spezialisten leisten, für die es keine Vollzeitauslastung gäbe. Akzeptanz
Mit steigendem Haushaltseinkommen und höherer beruflicher Qualifikation steigt auch die Akzeptanz der Teilzeit. Dies hängt mit der Einkommenssituation zusammen, die bei guter Qualifikation auch mit Teilzeitbeschäftigung noch ein gutes Einkommen ermöglicht. Nach einer Untersuchung der ifep stehen körperlich Arbeitende der Teilzeit skeptischer gegenüber, wie Beschäftigte im Büro oder den Sozialberufen. Im Handel und bei den Dienstleistungen sind Teilzeitarbeitsplätze besonders häufig. Teilzeit und Männer
Fast neunzig Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Bei den Männern steigt das Interesse an Teilzeit deutlich an. Viele Männer wären mittlerweile einer Teilzeitarbeit nicht mehr abgeneigt. Die Hälfte der Arbeitnehmer wünscht sich eine Arbeitsreduzierung. Förderung per Gesetz
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) hat das Ziel die Teilzeitarbeit zu fördern und Diskriminierungen zu beseitigen. Der Teilzeitbeschäftigte genießt die gleichen Vorteile und Bezahlung, wie ein Vollzeitbeschäftigter. Das betrifft Urlaub, Weiterbildungsmaßnahmen, Gratifikationen und Sonderzahlungen. Es gibt nach dem TzBfG sogar einen Rechtsanspruch auf Teilzeit.
Der Betrieb kann (§8) nur wegen wichtiger betrieblicher Gründe dem Mitarbeiter die Reduzierung der Arbeitszeit verweigern. Wichtige Gründe sind die Sicherheit im Betrieb, der Arbeitsablauf oder unverhältnismäßig hohe Kosten. Der Mitarbeiter muss seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeiten und seinen Teilzeitwunsch mindestens drei Monate vor Beginn äußern. Die Regelung betrifft nur Betriebe mit regelmäßig mehr als 15 Mitarbeitern. Bei der Rückkehr zur Vollzeit sind (§9) die Wünsche der Teilzeitmitarbeiter bevorzugt zu berücksichtigen. Gleitzeit
Seit den Siebzigern haben sich Arbeitzeitmodelle mit flexibler Arbeitszeit durchgesetzt. Bei der Gleitzeit muss der Arbeitnehmer nur während der Kernzeit anwesend sein. Die restlichen Arbeitsstunden kann er zu jedem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Gleitzeit leisten. In vielen Büros ist die Kernzeit 10-14 Uhr und die Gleitzeit geht von 6-20 Uhr. Die Gleitzeit entstand wegen der Verkehrsstaus am Morgen. Durch die Gleitzeit verteilt sich der Verkehr deutlich besser. Die Staus sind kürzer geworden und dauern länger. Jobsharing – ein spezielles Teilzeit-Modell
Eine volle Arbeitsstelle und die dazugehörigen Einkommen werden von zwei Mitarbeitern geteilt. Die Jobsharer teilen sich die Arbeitszeit selbst auf und der Arbeitgeber greift nur als Schlichtungsinstanz ein. Arbeitszeitkonten
Das offenste System sind Arbeitszeitkonten und Lebensarbeitszeitmodellen. Der Mitarbeiter muss sich nicht auf Vollzeit oder Teilzeit festlegen. Es wird lediglich eine bestimmte Zahl von Stunden pro Jahr mit dem Arbeitgeber vereinbart. Die gearbeiteten Stunden laufen einfach auf einem Arbeitszeitkonto auf. Die am Anfang erarbeiteten Überstunden können zu jedem beliebigen Zeitpunkt abgefeiert werden. So nehmen manche Arbeitnehmer einen sehr langen Urlaub, das Sabbat-Jahr oder Sabbatical. Andere sparen sich die Arbeitszeit für einen vorgezogenen Eintritt in die Rente auf.
Das kleine Modell mit der Festlegung der Jahresarbeitszeit verlangt den Arbeitgebern wenig Umstellung ab und bringt keinen nennenswerten Arbeitsmarkteffekt. Die Arbeitszeit wird schließlich nur innerhalb des Jahres umgeschichtet. Bei Langzeitmodellen entstehen neue Arbeitsplätze, da die Firma bei vorgezogenem Ruhestand oder einem Sabbat-Jahr Ersatz einstellen oder leihen müssen. Es ermöglicht den Firmen aber auch das bessere Jonglieren mit der Nachfrage am Markt. 35-Stunden Woche oder 4-Tage-Woche
Die 4-Tage-Woche von Volkswagen bereitet den meisten Unternehmen Probleme, da nur wenige Unternehmen mit Schichtbetrieb damit eine wirtschaftlich vertretbare Lösung finden. Ähnliche Probleme ergeben sich aus der 35-Stunden-Woche. Ein Arbeitsplatz kann nicht zweimal besetzt werden, da immer 4 oder 5 Arbeitstage für die benötigte Stundenzahl erforderlich sind. 
Letzte Änderung: 12:51 11/08 2005
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