| Checkliste Marken- / Namensverletzung: |
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Liegt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor?
Sind die Waren ähnlich oder identisch bzw. sind die Namen ähnlich oder identisch und arbeiten die Firmen in ähnlichen Branchen?
Sind die sich gegenüberstehenden Kennzeichen (Name der Firma oder eines Produkts; eine Marke, eine Internet-Domain) identisch oder verwechselbar.
Arten der Verwechslungsgefahr:
die klangliche (toller und Dollar )
b) die begriffliche (Augen und Eyes) Regenbogen)
c) die schriftbildliche (Die Marke oder der Name sehen ähnlich aus).
Wer hat die älteren Rechte (Name einer Firma oder eines Produkts; eine Marke, eine Domain) und benutzt diese auch für die o.g. Waren oder Dienstleistungen selbst oder durch einen Lizenznehmer? Bei einer eingetragenen Marke muss spätestens 5 Jahre nach der Eintragung benutzt werden!
Wenn das ältere Recht keine Marke ist, wird dieses Kennzeichen nur regional benutzt? - Dann besteht auch nur ein regionaler Kennzeichenschutz.
Trifft alles zu, so handelt es sich wahrscheinlich um eine Verletzung. 
Letzte Änderung: 10:53 11/08 2005
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