26/07 2005:
| Und noch mehr Pseudo-Sicherheit |
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Selbstmörder lassen sich von Gesetzen offensichtlich nicht beeindrucken. Nach der Bedrohung der Frankfurter Innenstadt durch ein Kleinflugzeug hatte Otto Schiliy sofort ein Gesetz erlassen, welches der Luftwaffe Rechte zum Abschuss einräumt. Das völlig unsinnige Gesetz fand auch innerhalb der Bundeswehr viele Gegner, da unser Grundgesetz den Einsatz der Bundeswehr im Inland verbietet und der Abschuss eines Flugzeugs über bewohntem Gebiet nicht zu verantworten sei.
Mit dem Absturz eines Ultralight-Fliegers (Unfall oder Selbstmord?) erwachen plötzlich die Politiker und lamentieren über den mangelhaften Schutz ihres Lebens vor Selbstmordattentätern aus der Luft und fordern eine Sperrung des Luftraums.
Ein Selbstmörder wird sich wohl nicht daran halten und ein Flugzeug in Not sieht im Platz vor dem Reichstag eine letzte Chance für eine Notlandung. Der Abschuss durch eine Maschine der Luftwaffe wäre nicht möglich gewesen, da man die Luftraumverletzung viel zu spät bemerkt hätte. Kleinflugzeuge können im Tiefflug überall unbemerkt einfliegen, da sie 2 Meter über den Strassen nicht gesehen werden können.
Übrigens kostet eine fernsteuerbares Kleinflugzeug viel weniger Geld und erfordert nicht den Einsatz des eigenen Lebens für einen Anschlag auf den Bundestag. Echte Terroristen verfügen über genug finanzielle Mittel für einen Beschuss mit Raketen oder anderen Waffen. Wie will man sich gegen eine einfache Panzerfaust vom Polenmarkt schützen?
Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko Opfer eines Anschlages zu werden und auch Abgeordnete müssen damit leben.
Klaus D. Minhardt 
Letzte Änderung: 10:43 25/07 2005
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